Statuten des Vereins Themenweg NEATural

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „NEATural“ besteht mit Sitz in der Gemeinde Tujetsch ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

2. Zweck

Die Baustelle AlpTransit Sedrun mit dem Zwischenangriff hat einen entscheidenden Beitrag zum Bau des Gotthardbasistunnels als Teil der NeuenEisenbahnAlpenTransversale geleistet. Sie hat die Gemeinde Tujetsch nicht nur während der Bauphase in ihrer Entwicklung beeinflusst, sondern auch ihre Landschaft nachhaltig verändert.

Der Verein bezweckt diese Geschichte wie auch die Ziele und Errungenschaften der NeuenEisenbahn-AlpenTransversale für die Bevölkerung und Gäste in der Gemeinde Tujetsch und in der Region SanGottardo zu bewahren und bekanntzumachen.

Zur Förderung dieses Zwecks erstellt und betreibt der Verein den Themenweg NEATural. Dieser umfasst die Bereiche Technik, Kultur und Natur. Neben dem Hauptthema NEAT werden bestehende Sehenswürdigkeiten und Stationen integriert.

Der Verein verfolgt ausschliesslich die erwähnten, gemeinnützigen Zielsetzungen.

3. Mittel

Die Mittel des Vereins zur Verfolgung des Vereinszwecks bestehen aus:

  • den Mitgliederbeiträgen, welche von der Vereinsversammlung auf Antrag des Vorstandes festgesetzt werden;
  • Freiwilligen Zuwendungen wie Sponsorengelder, Spenden, Schenkungen, Vermächtnisse etc.;
  • Beiträgen und Subventionen öffentlicher Institutionen;
  • Darlehen;
  • Erträgen aus eigenen Aktivitäten.

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.

Es gibt Einzel- und Paarmitgliedschaften.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittschreiben muss schriftlich an Vorstand gerichtet werden.

Der Vorstand kann ein Mitglied, das den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder den Verein schädigt, ausschliessen. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

7. Die Vereinsversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich einmal statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Schluss des Vereinsjahres.

Die Einberufung hat bei ordentlichen Vereinsversammlungen wenigstens 30 Tage, bei ausserordentlichen wenigstens 10 Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Sie muss die Verhandlungsgeschäfte enthalten.

Der Vereinsversammlung stehen insbesondere folgende Kompetenzen zu:

  1. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;
  2. Wahl des Präsidenten des Vorstandes;
  3. Wahl der Rechnungsrevisoren;
  4. Abnahme der Vereinsrechnung;
  5. Déchargeerteilung an den Vorstand;
  6. Festsetzung der von den Mitgliedern zu leistenden Beiträgen;
  7. Beschlussfassung über Annahme und Änderung der Statuten;
  8. Rekursentscheide über Ausschliessungsbeschlüsse des Vorstandes;
  9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;
  10. Beschlussfassung über die Gegenstände, die ihr durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind oder durch den Vorstand vorgelegt werden.

An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

8. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst. Die Mitglieder dürfen nicht gesamthaft im gleichen Kalenderjahr zurücktreten.

In die Kompetenz des Vorstandes fallen insbesondere:

  1. Vorbereitung der Vereinsversammlung;
  2. Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung;
  3. Beschluss über die Aufnahme und den allfälligen Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
  4. Behandlung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden der Vereinsmitglieder;
  5. Aufstellung von Budget und Jahresrechnung;
  6. Verwaltung des Vereinsvermögens;
  7. Tätigkeit in Bezug auf die Erfüllung des Vereinszweckes.

Im Übrigen stehen ihm alle weiteren Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder die Statuten einem anderen Vereinsorgan vorbehalten sind.

Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorbehalten bleibt der Ersatz anfallender Spesen. Ein massvolles Entgelt an Vorstandmitglieder kann ausgerichtet werden, wenn Tätigkeiten wahrgenommen werden, welche über die ordentliche Vorstandstätigkeit hinausgehen.

9. Vertretung und Zeichnungsberechtigung

Nach aussen wird der Verein durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt, wer zeichnungsberechtigt ist und wie die Art der Zeichnung zu erfolgen hat.

10. Die Revisionsstelle

Die Vereinsversammlung wählt jeweils auf die Dauer eines Jahres eine oder zwei natürliche Personen als Rechnungsrevisoren. Die Revision kann auch einer juristischen Person allein übertragen werden (z.B. Treuhandgesellschaft usw.).

Die Rechnung des Vereins ist jährlich auf Ende Jahr abzuschliessen. Die Revisoren sind verpflichtet, die Jahresrechnung des Vereins zu prüfen und der ordentlichen Vereinsversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung Bericht zu erstatten.

11. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung seiner Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Auflösung und Liquidation

Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von einer Stimme mehr als die Hälfte der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder des Vereins. Wird die Auflösung beschlossen, so ist die Liquidation vom Vorstand durchzuführen, wenn die Vereinsversammlung nicht besondere Liquidatoren ernennt.

Das nach Bezahlung aller Schulden und sonstiger Abgaben und nach Begleichung anderweitiger Verpflichtungen verbleibende Reinvermögen ist einer dem Vereinszweck entsprechender Bestimmung durch Beschluss der Vereinsversammlung zuzuführen.

13. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom [Gründungsdatum] angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Rueras den 1. Juli 2019

Unterschriften von Mitgliedern des Vorstandes:

Name: Deplaz Gelgia 7189 Rueras

Name: Koemeter Peter 7189 Rueras